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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

The HR Studio GmbH


Spalenberg 34
4051 Basel
Schweiz

1. Geltungsbereich 


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen von The HR Studio GmbH (nachfolgend „HR Studio“) gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“), sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. 

2. Dienstleistungen 


 HR Studio erbringt HR-Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen: 

  • HR Interim Management 

  • HR Projektarbeit 

  • HR Outsourcing 

  • Punktuelle HR Beratung 

  • HR Abonnements und Support-Modelle 

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung. 

3. Vertragsschluss 


Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots (inkl. E-Mail) oder durch Unterzeichnung eines Vertrags zustande. Mit der Annahme des Angebots gelten diese AGB als akzeptiert. 

4. Mitwirkungspflichten des Kunden 


Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen, Systeme und Zugänge rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung gehen nicht zulasten des HR Studio. 

Werden Leistungen beim Kunden vor Ort erbracht, sorgt dieser rechtzeitig für geeignete Arbeitsräume, Infrastruktur und Zugänge zu den kundespezifischen Systemen. Diese Kosten trägt der Kunde. 

Die dem Kunden im HR-Bereich obliegenden Datensicherungs-, Archivierungs- und Meldepflichten im Sinne der einschlägigen Regulatorien bleiben während des Auftragsverhältnisses unberührt und gehen nicht auf HR Studio über. 

5. Vergütung


Die Vergütung erfolgt gemäss vereinbartem Honorar (Stunden-, Tages-, Projekt-, Pauschal- oder Abonnementspreis). 

Zusatzaufwände und Spesen werden, sofern nicht anders vereinbart, separat verrechnet. Sämtliche Leistungen unterliegen der Mehrwertsteuer; alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.   

6. Zahlungsbedingungen 


Rechnungen sind innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. 

Bei Zahlungsverzug behält sich HR Studio vor, Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR sowie Mahnspesen zu erheben und Leistungen vorübergehend einzustellen. 

HR Studio ist berechtigt bei umfangreichen Aufträgen/Projekten respektive wenn Drittfirmen beigezogen werden müssen, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses Anzahlungen zu verlangen.

7. Leistungsänderungen 


Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs während laufender Mandate bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.  

Stellt sich im Laufe des Mandates heraus, dass sich durch Einflüsse, die beim Kunden liegen, der Umfang des vereinbarten Auftrages massgeblich erhöht, ist HR Studio verpflichtet, den Kunden zu informieren und gleichzeitig berechtigt, diesen Aufwand ohne schriftliche Genehmigung des Kundens zusätzlich in Rechnung zu stellen.

8. Haftung


HR Studio haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 

Es wird kein bestimmter wirtschaftlicher, personeller oder organisatorischer Erfolg geschuldet. 

9. Recruiting und Personalmandate 


Bei Dienstleistungserbringung im Zusammenhang mit Personalgewinnung schuldet HR Studio eine sorgfältige Auswahl, jedoch keine Garantie für den Abschluss oder die Dauer eines Arbeitsverhältnisses. 

10. Vertraulichkeit 


Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

11. Geistiges Eigentum


Alle von HR Studio erstellten Konzepte, Vorlagen, Prozesse, Dokumentationen, Präsentationen und Tools bleiben geistiges Eigentum von HR Studio, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 

12. Vertragsdauer und Kündigung 


Die Vertragsdauer richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.  

Unbefristete Verträge wie Dauermandate und Abonnements können gemäss den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen schriftlich gekündigt werden. Ist in der jeweiligen Vereinbarung keine Kündigungsfrist vorgesehen, gilt eine Frist von drei Monaten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.  

Befristete Verträge enden automatisch durch Zeitablauf.  

Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. 

13. Höhere Gewalt 


Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen) ist HR Studio für die Dauer der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht befreit.

14. Salvatorische Klausel 


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 


Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. 

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Basel-Stadt. 


Version 02.2026